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Leitstellen für automatisierte Shuttles – Was sollten sie können? Wie funktionieren sie?

Aus aktuellem Anlass ein Vorschlag aus dem Projekt „Shuttle-Modellregion Oberfranken“


Wenn es um automatisiertes Fahren geht, wird zumeist über Fahrzeuge, Technik und Sensorik berichtet. Wenn jedoch in nicht allzu ferner Zukunft keine Operatoren als Sicherheitsperson an Bord sein müssen, kommt der überwachenden Leitstelle oder „technischen Aufsicht“, wie sie das neue Gesetz zum autonomen Fahren nennt, eine enorm wichtige Bedeutung zu.


Aber was genau kann man sich darunter vorstellen und was soll dort passieren?


Vereinfacht gesagt, wird unter der Leitstelle eine Einrichtung verstanden, die räumlich von den selbstfahrenden Fahrzeugen getrennt agiert. Die Aufgaben, die bislang Sicherheitsfahrer*innen in jedem einzelnen Shuttle übernehmen, sollen in einer Leitstelle gebündelt werden. So kann eine ganze Flotte von Fahrzeugen – auch an mehreren Orten – überwacht und insgesamt kostengünstig eingesetzt werden, was neue Geschäftsmodelle ermöglicht und viele Punkte überhaupt erst für den öffentlichen Verkehr erschließbar macht. Selbstredend muss dabei die Sicherheit der Fahrgäste und des Straßenverkehrs jederzeit gewährleistet bleiben.


Die Leitstelle der Zukunft ist mit einer oder mehreren Personen besetzt und z.B. eingebunden in die Leitzentrale eines öffentlichen Verkehrsbetriebs. Im Detail erfüllt sie folgende grundsätzliche Aufgaben:

  • Gleichzeitige Überwachung mehrerer automatisierter Shuttles

  • Überwachung der Fahrzeugfunktionen und der technischen Werte

  • Ständige Kamera- und Funkverbindung mit den Fahrzeugen

  • Sofortige Kontaktaufnahme und Kommunikation mit den Fahrgästen im Notfall

Im Forschungsprojekt „Shuttle-Modellregion Oberfranken“ werden vsl. ab Spätsommer 2021 die Grundfunktionen in einem Prototypen demonstriert werden können. Insgesamt sechs Shuttles sind ab Anfang Juni in den Städten Hof, Kronach und Rehau auf öffentlichen Straßen im Einsatz. Dabei wird die in Hof eingerichtete Leitstelle sogar noch mehr können: So lassen sich die Fahrzeuge „teleoperieren“, also fernsteuern. Diese Funktion wird jedoch im neuen Gesetz zum autonomen Fahren nicht berücksichtigt und ist daher vom Gesetzgeber derzeit für öffentliche Straßen nicht vorgesehen. Auf dem Gelände des Konsortialführers Valeo wird die Fernsteuerung dennoch mit einem Versuchsfahrzeug erprobt und demonstriert.


Weitere Information zum Projekt SMO gibt es unter https://www.shuttle-modellregion-oberfranken.de/


Beitragsbild: Valeo Schalter und Sensoren GmbH

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