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Dienstradleasing – ein Überblick

In Zeiten von Fachkräftemangel und New Work sind Arbeitgebende auf der Suche nach attraktiven Zusatzangeboten für ihre (potenziellen) Mitarbeitenden. Sogenannte Benefits können den entscheidenden Anreiz bringen, zumal 87 Prozent der HR- und Finanzentscheiderinnen und -entscheider der Meinung sind, dass Benefits aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken sind[1]. Die beliebtesten Benefits sind dabei rund um das Thema Mobilität zu verorten. Diese können vielfältig sein: Mobilitätsbudget, Tankgutscheine, Fahrtkostenzuschuss und Dienstradleasing. In diesem Artikel beleuchten wir den Benefit „Dienstradleasing“ aus unterschiedlichen Perspektiven.

 

Dienstradleasing – eine Wachstumskurve

In Deutschland wächst der Bestand an Fahrrädern und Elektrofahrrädern kontinuierlich. Im Jahr 2023 lag er bei 84 Mio. (Elektro-)Fahrrädern. Neben dem Verkauf von Rädern werden auch Leasingmodelle immer wichtiger[2]. Insbesondere das Dienstradleasing erfreut sich großer Beliebtheit. Das Dienstradleasing wurde im November 2012[3] durch den sogenannte Dienstraderlass ermöglicht, der das Dienstradleasing steuerlich dem Dienstwagen gleichstellt.


Das Dienstradleasing ist vor allem in den letzten Jahren zu einem Erfolgsmodell geworden. Der Gesamtumsatz der Dienstradleasing-Anbieter hat sich zwischen 2019 und 2023 fast verfünffacht und ist von 0,7 Mrd. auf 3,2 Mrd. Euro gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl der geleasten Fahrräder von 0,4 Mio. auf 1,9 Mio. gestiegen[4]. Während im Jahr 2019 noch 5,3 Mio. Beschäftigte von ihren etwa 45.000 Arbeitgebern Zugang zu einem Dienstradleasingangebot hatten, stand im Jahr 2023 bereits 16,8 Mio. Beschäftigte von rund 204.000 Arbeitgebern diese Möglichkeit zur Verfügung. Auch die Anzahl der abgeschlossenen Leasingverträge ist in diesem Zeitraum gestiegen. Waren es in 2019 insgesamt 0,4 Mio., so lag der Wert in 2023 bereits bei 1,8 Mio.[5].



Der Freistaat Bayern beispielsweise stellt seit August 2023 ein entsprechendes Angebot seinen Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten zur Verfügung. Bereits innerhalb des ersten Jahres wurden insgesamt 15.000 Elektrofahrräder und Fahrräder über den Dienstradleasing-Anbieter bestellt und ausgeliefert[6]. Auch Unternehmen wie Siemens oder Schaeffler ermöglichen seit April 2024 ihren Mitarbeitenden ein Dienstradleasing. In den ersten vier Monaten wurden bei Siemens bereits mehr als 7.000 Leasingräder bestellt[7] und bei Schaeffler 3.000 Stück[8].


Trotz dieser Wachstumszahlen scheint das Potenzial noch nicht ausgeschöpft zu sein. Die Bekanntheit des Konzepts „Dienstradleasing“ ist noch steigerungsfähig – sowohl bei den Arbeitnehmenden als auch bei den Arbeitgebenden. So kannten 2022 etwa 53 Prozent der befragten Arbeitnehmenden das Konzept[9]. Bei den jüngeren Befragten (18 bis 29 Jahren) lag dieser Wert hingegen bei 69 Prozent. Das Konzept des Dienstradleasings kannten 70 Prozent der befragten Unternehmen[10] und demnach 30 Prozent noch nicht. 90 Prozent der entsprechenden Entscheiderinnen und Entscheider in den Unternehmen finden das Konzept sehr attraktiv.


Während von den 300 befragten Unternehmen[11] 37 Prozent das Dienstradleasing bereits anbieten, planen 27 Prozent die Einführung des Angebots in näherer Zukunft. Doch nicht nur mehr Arbeitgebende wollen das Angebot einführen. Bei dem geplanten Kauf eines Fahrrads wollen 26 Prozent ein Leasingangebot des Arbeitgebenden nutzen[12].

 

Dienstradleasing – Was genau ist das?

Das Dienstradleasing lässt sich über ein Gehalts-Extra oder über die Entgeltumwandlung realisieren[13]. Beim Modell „Gehalts-Extra“ bleibt das Dienstrad im Besitz des Unternehmens. Der Arbeitgebende stellt das Fahrrad oder Elektrofahrrad unentgeltlich und zusätzlich zum regulären Gehalt seinen Mitarbeitenden zur Verfügung. Das Unternehmen trägt sowohl die Leasingrate als auch alle Kosten für die Inspektion. Die Mitarbeitenden profitieren, indem sie das Fahrrad ohne jegliche Kosten während der Dienstzeit und auch in der Freizeit nutzen können.


Bei der Entgeltumwandlung gelten andere Regeln. Beim Dienstradleasing schließt der Arbeitgeber den Leasingvertrag mit einem entsprechenden Anbieter. Der Leasingvertrag hat meist eine Laufzeit von 36 Monaten. Die Leasingraten umfassen auch Versicherung und Service. Der Arbeitgebende kann entscheiden, wie viel von den Zusatzkosten für Versicherung und Service er tragen möchte oder eben dem Arbeitnehmenden weiter reicht. Die monatliche Leasingrate zieht das Unternehmen vom Bruttolohn des Arbeitnehmenden ab. Der Vorteil für das Unternehmen besteht darin, dass für diesen Betrag keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben zu entrichten sind. Für den Arbeitnehmenden sinkt das zu versteuernde Einkommen um den Betrag der Leasingrate. Arbeitnehmende können mit dem Dienstradleasing bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf sparen. Trotz der Bezeichnung „Dienstrad“ kann das geleaste Fahrrad oder E-Bike vom Arbeitnehmenden vollumfänglich genutzt werden. Das heißt eine Nutzung in der Freizeit ist möglich.

Stellen Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden verbilligt oder kostenfrei eine Ware oder Dienstleistung zur Verfügung, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil, welcher als Einnahme anzusehen ist und dementsprechend versteuert werden muss. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Fahrrads bzw. E-Bikes muss genau wie beim Dienstwagen mit einem Prozentwert des Bruttolistenpreises versteuert werden. Beim Dienstradleasing gilt wie beim voll-elektrischen Dienstwagen die sogenannte 0,25%-Regelung. Es wird nicht der volle Listenpreis als Bemessungsgrundlage angesehen, sondern lediglich ein Viertel. Genauer gesagt: Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) wird geviertelt und auf volle 100 € abgerundet. 1 % dieses abgerundeten Viertels wird dann als geldwerter Vorteil zum Gehaltsbrutto hinzugerechnet und versteuert[14].


Klingt kompliziert. Daher hier mal ein Beispiel. Bei einem Fahrrad mit einem Bruttolistenpreis von 849 Euro würde man zunächst 25 Prozent errechnen. Das entspricht 212,25 Euro. Dieser Wert würde nun auf volle 100 abgerundet werden, wodurch der Betrag bei 200 Euro läge. Anschließend wird davon 1 Prozent als geldwerter Vorteil versteuert. Dieser Betrag ist in dem genannten Beispiel mit 2 Euro zu beziffern. Der bzw. die Arbeitnehmende hat durch das Zusatzangebot des Dienstradleasings also zusätzlich zum Lohn einen Vorteil von 2 Euro. Der geldwerte Vorteil wird automatisch in der Lohnabrechnung ausgewiesen und entsprechend bei der Versteuerung berücksichtigt.


Nach der Leasingdauer von drei Jahren bietet der Dienstradleasinganbieter das Fahrrad bzw. E-Bike meist dem Nutzenden zum Kauf an. Ein konkretes Angebot wird erst am Ende der Leasingzeit erstellt. Hierbei sollte der Arbeitnehmende berücksichtigen, dass die Finanzbehörde davon ausgeht, dass ein E-Bike nach drei Jahren einen Restwert von 40 Prozent des Neupreises hat. Sollte der Arbeitnehmende weniger als diesen Restwert bezahlen, muss die Differenz als geldwerter Vorteil versteuert werden. Wenn das geleaste E-Bike also einen Bruttolistenpreis von 849 Euro hat, so beträgt der Restwert nach drei Jahren rund 340 Euro. Sollte der Arbeitnehmende beispielsweise 150 Euro als Übernahmegebühr zahlen, so ist die Differenz in Höhe von 190 Euro zu versteuern. Teilweise übernimmt der Dienstradleasinganbieter diese Versteuerung[15].


Das Fahrrad bzw. E-Bike kann auch nach Leasingende zurückgegeben werden. Dann werden diese Räder geprüft und landen im Gebrauchtmarktsegment.

 

Dienstradleasing bringt viele Vorteile für Arbeitgebende

Insbesondere die Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden, die positive Umweltauswirkung und eine erhöhte Zufriedenheit der Mitarbeitenden sowie eine Vereinfachung im Recruiting sind positive Aspekte des Dienstradleasings. 87 Prozent der Entscheiderinnen und Entscheider in den befragten Unternehmen[16] sehen die Nachhaltigkeit als einen sehr wichtigen Aspekt der Unternehmensstrategie an. Hinsichtlich der Mobilität in urbanen Räumen zahlt die Bezuschussung von Carsharing und Dienstradleasing auf die Nachhaltigkeitsstrategie ein.

Ein weiterer Vorteil für die Unternehmen liegt darin, dass dem Arbeitgebenden keine Kosten für das Dienstradleasing entstehen. Durch die Gehaltsumwandlung reduzieren sich die Bruttolöhne und dadurch die Sozialabgaben des Arbeitgebenden. Den eingesparten Betrag kann das Unternehmen als Zuschuss zur monatlichen Leasingrate an den Mitarbeitenden weitergeben, wodurch das Angebot noch attraktiver wird[17].


Sollten Mitarbeitende in Elternzeit gehen, auf Grund von Krankheit länger ausfallen oder innerhalb der Leasingvertragslaufzeit kündigen, muss das Unternehmen mit dem Dienstradleasinganbieter in Kontakt treten und gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Lösungsansätze könnten dabei sein: der Versicherungsschutz für die Erstattung der Leasingraten greift, das Dienstrad kann von einem anderen Mitarbeitenden (temporär) weiter genutzt werden, das Fahrrad kann gekauft oder zurückgegeben werden[18]. Je mehr Mitarbeitende vom Dienstradleasing Gebrauch machen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen in eine solche Situation kommt. Idealerweise werden solche Eventualität bereits mit dem Dienstradleasinganbieter im Vorfeld besprochen.


Auch Selbstständige können das Dienstradleasingangebot nutzen. Die monatlichen Leasingraten können als Betriebsausgaben verbucht werden, wodurch sich die zu zahlenden Steuern und die effektiven Kosten reduzieren[19].


Herausfordernd kann es für Arbeitgebende werden, wenn sie einem Tarifvertrag unterliegen bzw. tariflich gebunden sind und keine Entgeltumwandlungen in Sachbezüge möglich sind. In diesem Fall kann das Dienstradleasing als Gehaltsextra oder als außertarifliche Zulage bzw. Sonderzahlung dem Arbeitnehmenden zur Verfügung gestellt werden[20]. Es ist zu prüfen, ob der entsprechende Dienstradleasinganbieter auch solche Lösungen anbietet.


Bei einigen Dienstradleasinganbietern gibt es auch leasingfähiges Zubehör, welches gemeinsam mit dem Leasingrad genutzt werden kann. Das leasingfähige Zubehör hängt vom Anbieter ab. Beispielsweise bietet JobRad Individualisierung (z.B. Lenkergriffe, Sattelstützen), Ergänzungen (z.B. Schutzblech, Gepäckträger, Kindersitz), Beleuchtung und sogar Fahrradschlösser als Zubehör an, während u.a. Helme, Fahrradanhänger, Fahrradcomputer, Handschuhe, Spanngurte ausgeschlossen werden[21]. Deutsche Dienstrad erwähnt unter leasingfähigem Zubehör neben der Beleuchtung, Gepäckträgern auch Radcomputer[22]. Der Anbieter Mein Dienstrad verdeutlicht in einem Merkblatt, dass leasingfähiges Zubehör fest mit dem Rad verbunden sein muss (z.B. Beleuchtung, Gepäckträger, Klingel)[23]. Fahrradhelme fallen leider nicht unter das leasingfähige Zubehör.


Der Arbeitgebende sucht sich den Dienstradleasinganbieter aus. Er könnte auch mehrere Anbieter wählen, meist bleibt es jedoch auf Grund von organisatorischen Aufwänden bei einem Anbieter. Es lohnt sich, den Dienstradleasinganbieter genau auszuwählen. Die meisten Anbieter existieren schon mehrere Jahre am Markt und haben ein großes Netzwerk an Fachhändlerinnen und Fachhändlern. Als Unternehmen sollte man auf die Kosten, die angebotenen Fahrradmarken und -modelle sowie das Fahrradhändlernetzwerk, die Vertragslaufzeiten und Sonderkündigungsrechte sowie den Umfang des Serviceangebots achten[24]. Die Unterschiede sind vor allem im Detail zu erkennen. So stellt beispielsweise Business Bike neben fabrikneuen Fahrrädern auch „refurbished Business Bikes“ zur Verfügung, was den Nachhaltigkeitsgedanken noch einmal mehr in den Vordergrund stellt[25].

 

Hohe Zufriedenheit von Dienstradleasing-Nutzenden und hohes Interesse bei Nichtnutzenden

Statista hat im Auftrag von Lease a Bike im Jahr 2022 insgesamt 1.000 Arbeitnehmende zum Dienstradleasing befragt. Aus der Studie geht hervor, dass für den Arbeitsweg nach wie vor am häufigsten das Auto genutzt wird und am zweithäufigsten das Fahrrad[26]. Jedoch ist laut der Studie das Fahrrad für die Freizeitnutzung doppelt so wichtig wie für den Arbeitsweg. Mehr als die Hälfte der Befragten kennen das Konzept Dienstradleasing. Die Zufriedenheit mit dem Dienstradleasing ist sehr hoch.

In der gleichen Studie gab ein Viertel der Personen an, dass sie in einem Unternehmen arbeiten, in dem ein Dienstradleasingangebot existiert. Auch bei Firmen, die kein Dienstradleasing anbieten, ist das Interesse an dem Angebot groß. So gaben drei von fünf Befragten an, Interesse an einem Dienstfahrrad zu haben. Weiterhin kann sich fast jeder Zweite vorstellen, künftig ein Dienstradleasingangebot wahrzunehmen. Auch hier ist die Teilgruppe der jüngeren mit höheren Zustimmungswerten angegeben. Das Potenzial für das Dienstradleasing scheint demnach weiterhin hoch zu sein.


Während das Dienstradleasing verschiedene Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmende bietet, bestehen vereinzelt auch mögliche Nachteile. Beispielsweise reduziert sich durch die Gehaltsumwandlung der Bruttolohn und dementsprechend auch die Abgaben für Sozial- und Rentenversicherung. Das heißt, die spätere Rente wird durch die Nutzung eines Dienstradleasings geringer. In der Regel sind die Ersparnisse durch das Dienstradleasing höher als die Einbußen für die spätere Rente[27]. Einige Dienstradleasinganbieter haben einen Rechner auf ihrer Homepage, um sowohl die Nettobelastung und den im Vergleich zum Privatkauf gesparten Geldbetrag auszuweisen. Weiterhin werden auch der geldwerte Vorteil sowie die Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge aufgezeigt. Diese Transparenz ermöglicht eine fundierte, individuelle Entscheidung.


Ein weiterer möglicher Nachteil kann der Diebstahl oder ein Totalschaden des Leasingrades sein. Einige Dienstradleasinganbieter bieten hierfür eine Absicherung an. Sofern diese Absicherung erfolgte, ist der Prozess bei einem Diebstahl sehr einfach geregelt: wird das Fahrrad bzw. E-Bike geklaut, informiert die bzw. der Fahrradnutzende die Polizei und anschließend den Fahrradhändler, der sich um ein neues Rad kümmert[28].


Dienstradleasing für Fahrradhändler

Dienstradleasinganbieter arbeiten mit Fachhändlerinnen und -händlern zusammen, beide Seiten profitieren hierbei von der Kooperation. Wenn der Fachhandel Leasingräder anbietet, so kann er seinen Umsatz steigern. Es werden einerseits zusätzliche Kundengruppen angesprochen und andererseits werden vor allem hochwertige Fahrräder bzw. E-Bike im Leasing genutzt[29]. Im gesamten Fahrradmarkt kaufen 75 Prozent der Kunden ihre Räder im stationären Handel und 25 Prozent nutzen das Online-Angebot. Im Durchschnitt leasen 80 Prozent der Nutzenden E-Bikes. Der Durchschnittspreis für die geleasten Fahrräder über den Arbeitgebenden lag im Jahr 2023 bei rund 3.500 Euro. Dieser Wert liegt 1.700 Euro über dem Wert im Gesamtmarkt[30].

Weiterhin buchen die meisten zusätzliche Services wie Inspektionen dazu. Diese werden wiederum vom Händler durchgeführt, was erneut Umsatz generiert[31]. Einige Dienstradleasinganbieter unterstützen die Inspektionen mit einem Werkstattzuschuss zusätzlich zur regulären Vergütung[32] und zahlen Boni für verkaufte Lastenräder[33].


Teilweise bieten die Dienstradleasinganbieter neben Informationsblättern zum Dienstradleasing auch Schulungen für die Fahrradhändlerinnen und -händler an, damit diese ihre Kundinnen und Kunden gut beraten können. Ein weiterer Vorteil, den einige Anbieter dem Fachhandel ermöglichen, ist die voll digitalisierte Abwicklung des Leasingprozesses[34]. Ein Fahrradhändler kann dabei mit mehreren Dienstradleasinganbietern kooperieren, wobei das den administrativen Aufwand ein wenig erhöht[35].

 

Fahrradfahren wertvoll für die Gesellschaft

Das Fahrrad ist ein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Es verursacht in der Nutzung keine Emissionen und benötigt sowohl während der Nutzung als auch bei der Nichtnutzung einen geringen Flächenverbrauch.


Jeder gefahrene Kilometer mit dem Fahrrad und auch mit dem E-Bike unterstützt die Fitness und Gesundheit der Nutzenden. Einige Studien quantifizieren in Form von Kosten-Nutzen-Analysen die gesellschaftlichen Auswirkungen des Fahrradfahrens. Die sozialen und privaten Kosten für das Fahrrad sind dabei häufig negative Werte, das heißt, es entsteht ein gesellschaftlicher Gewinn. Für das Fahrrad wurden -0,305 € je Personenkilometer als soziale Kosten ermittelt[36]. Dieser Gewinn entsteht vor allem durch die Gesundheitseffekte.

 

Dienstradleasing ist ein Gewinn für alle

Das Marktsegment des Dienstradleasings wächst seit Jahren kontinuierlich und das trotz aller gesellschaftlicher Herausforderungen. Das Interesse an dem Angebot ist auch bei Nichtnutzenden sehr groß. Das Dienstradleasing ist ein Gewinn für alle:

  1. Arbeitgebende ermöglichen ihren Mitarbeitenden einen zusätzlichen Benefit, fördern die Gesundheit und verbessern ihre unternehmenseigene CO2-Bilanz.

  2. Arbeitnehmende können hochwertige Fahrräder und E-Bikes zu geringen Kosten als im Direktkauf nutzen.

  3. Fahrradhändlerinnen und -händler erhöhen ihren Umsatz durch den Vertrieb des Dienstradleasings.

  4. Für die Gesellschaft entstehen positive Effekte. Ein geringer Flächenverbrauch und wenig Emissionen je gefahrenem Personenkilometer machen diese Mobilitätsform besonders nachhaltig.

  5. Die Mobilitätswende wird unterstützt.


[3] Interview mit JobRad (2022): https://www.jobrad.org/magazin/2022/10-jahre-dienstradleasing.html (abgerufen am 22.08.2024)

[31] https://www.jobrad.org/fachhandel.html (abgerufen am 22.08.2024)


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